Hier unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 


1. Allgemeines:
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstige rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen 
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen 
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der 
Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung 
des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist ausgeschlossen. Abweichungen 
von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen 
bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen (eMail- oder Fax-) Bestätigung. Das 
gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige 
Leistungsdaten sind unverbindlich, Korrekturen, farbliche Abweichungen und technische Änderungen bei den 
Produkten unseres Lieferprogramms vorbehalten. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche 
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen 
Vertrages hinausgehen. Andere Vereinbarungen/Geschäftsbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie 
von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt bzw. wörtlich bestätigt wurden und es sich um einen seriösen 
Geschäfts-/Vertragspartner handelt.

3. Preise:
Soweit nicht anders angegeben wird, gelten die jeweils ausgezeichneten Preise.

4. Lieferungen:
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die 
Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw.) 
sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die 
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben 
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die 
Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Terminsetzung 
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden 
wir von unserer Lieferpflicht frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Wir sind 
zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Rückgaberecht:
Innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung wird der Kaufvertrag wirksam. Innerhalb dieser Frist haben Sie ein 
Rückgaberecht. Vom Umtausch ausgeschlossen sind Produkte, die beschädigt wurden, oder wenn die 
Originalverpackung aufgebrochen ist. Für Ausnahmen setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

6. Gewährleistung:
Die Garantie gilt ab Verkaufsdatum an den Kunden. Auf alle Produkte in diesem Shop gewährt RIPPtronic eine 
Qualitätsgarantie auf Material- und Verarbeitungsfehler (davon ausgenommen sind Produkte, bei denen der 
Hersteller/Grosshandel insolvent bzw. nicht mehr existent ist). Sie beträgt 24 Monate. Ist bei bestimmten 
Produkten eine längere Garantie eingeräumt worden, so gilt diese. Die Garantie erstreckt sich nur auf die 
Produkte, nicht aber auf Folgeschäden, Verlust oder mutwillige Beschädigung. Die gesetzlichen 
Gewährleistungsvorschriften werden von dieser Regelung nicht berührt. Bei Gewährleistung hat der Kunde 
hierüber den Nachweis zu führen und zwar in Form einer Rechnungskopie oder eines Kassenbeleges. Werden 
Betriebs- oder Wartungsarbeiten nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile 
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Gerätespezifikationen entsprechen, 
Beschädigungen aufweisen, die auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind, so entfällt jede 
Gewährleistung. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der 
Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt 
werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird vom Käufer ein 
Gewährleistungsanspruch geltend gemacht, werden wir nach unserer Wahl entweder eine Nachbesserung oder 
Neulieferung vornehmen. Bei Nachbesserung gilt folgendes: Das schadhafte Teil wird an uns zu Reparatur 
zurückgeschickt und anschließend an den Käufer zurückgesandt oder der Käufer des schadhaften Teils bzw. 
Gerätes hält dieses bereit und ein Servicetechniker unserer Wahl wird die Reparatur Vorort vornehmen. Eine 
Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsanspruch gegen uns steht nur dem 
unmittelbaren Käufer zu und ist nicht übertragbar.

7. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren das Eigentum vor bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegen 
den Käufer zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Erfolgen 
Zugriffe dritter Personen, so ist dies uns unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder 
haben sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtert, so ist er verpflichtet, die Ware an uns 
herauszugeben. Im Falle der Sequestrierung durch einstweilige Verfügung ist der Kunde damit einverstanden, 
wenn der Gerichtsvollzieher die Ware uns in Verwahrung gibt.

8. Zahlung:
Die Bezahlung erfolgt entweder per Vorkasse oder per Nachnahme. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn der 
Zahlungsbetrag sich endgültig im Verfügungsbereich von RIPPtronic befindet. Gerät der Käufer in Verzug, so 
sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken 
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Wenn uns Umstände bekannt werden, 
die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder die 
Zahlungen eingestellt werden, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fälligzustellen, auch wenn wir 
Schecks angenommen haben.

9. Haftungsbeschränkungen:
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus 
Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubte Handlung sowie nach den Vorschriften des 
Produktehaftungsgesetzes sind gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht 
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit:
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das 
Recht der Republik Österreich, insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Soweit der 
Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person ist, wird Wien als 
Gerichtsstand für alle sich aus Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten bestimmt. 
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung 
unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit oder Vereinbarungen nicht berührt.


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