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1. Allgemeines:
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstige rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung
des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist ausgeschlossen. Abweichungen
von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen (eMail- oder Fax-) Bestätigung. Das
gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind unverbindlich, Korrekturen, farbliche Abweichungen und technische Änderungen bei den
Produkten unseres Lieferprogramms vorbehalten. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen. Andere Vereinbarungen/Geschäftsbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie
von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt bzw. wörtlich bestätigt wurden und es sich um einen seriösen
Geschäfts-/Vertragspartner handelt.
3. Preise:
Soweit nicht anders angegeben wird, gelten die jeweils ausgezeichneten Preise.
4. Lieferungen:
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die
Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw.)
sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die
Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Terminsetzung
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden
wir von unserer Lieferpflicht frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Wir sind
zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5. Rückgaberecht:
Innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung wird der Kaufvertrag wirksam. Innerhalb dieser Frist haben Sie ein
Rückgaberecht. Vom Umtausch ausgeschlossen sind Produkte, die beschädigt wurden, oder wenn die
Originalverpackung aufgebrochen ist. Für Ausnahmen setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
6. Gewährleistung:
Die Garantie gilt ab Verkaufsdatum an den Kunden. Auf alle Produkte in diesem Shop gewährt RIPPtronic eine
Qualitätsgarantie auf Material- und Verarbeitungsfehler (davon ausgenommen sind Produkte, bei denen der
Hersteller/Grosshandel insolvent bzw. nicht mehr existent ist). Sie beträgt 24 Monate. Ist bei bestimmten
Produkten eine längere Garantie eingeräumt worden, so gilt diese. Die Garantie erstreckt sich nur auf die
Produkte, nicht aber auf Folgeschäden, Verlust oder mutwillige Beschädigung. Die gesetzlichen
Gewährleistungsvorschriften werden von dieser Regelung nicht berührt. Bei Gewährleistung hat der Kunde
hierüber den Nachweis zu führen und zwar in Form einer Rechnungskopie oder eines Kassenbeleges. Werden
Betriebs- oder Wartungsarbeiten nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Gerätespezifikationen entsprechen,
Beschädigungen aufweisen, die auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind, so entfällt jede
Gewährleistung. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der
Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird vom Käufer ein
Gewährleistungsanspruch geltend gemacht, werden wir nach unserer Wahl entweder eine Nachbesserung oder
Neulieferung vornehmen. Bei Nachbesserung gilt folgendes: Das schadhafte Teil wird an uns zu Reparatur
zurückgeschickt und anschließend an den Käufer zurückgesandt oder der Käufer des schadhaften Teils bzw.
Gerätes hält dieses bereit und ein Servicetechniker unserer Wahl wird die Reparatur Vorort vornehmen. Eine
Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsanspruch gegen uns steht nur dem
unmittelbaren Käufer zu und ist nicht übertragbar.
7. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren das Eigentum vor bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegen
den Käufer zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Erfolgen
Zugriffe dritter Personen, so ist dies uns unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder
haben sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtert, so ist er verpflichtet, die Ware an uns
herauszugeben. Im Falle der Sequestrierung durch einstweilige Verfügung ist der Kunde damit einverstanden,
wenn der Gerichtsvollzieher die Ware uns in Verwahrung gibt.
8. Zahlung:
Die Bezahlung erfolgt entweder per Vorkasse oder per Nachnahme. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn der
Zahlungsbetrag sich endgültig im Verfügungsbereich von RIPPtronic befindet. Gerät der Käufer in Verzug, so
sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Wenn uns Umstände bekannt werden,
die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder die
Zahlungen eingestellt werden, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fälligzustellen, auch wenn wir
Schecks angenommen haben.
9. Haftungsbeschränkungen:
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubte Handlung sowie nach den Vorschriften des
Produktehaftungsgesetzes sind gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit:
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das
Recht der Republik Österreich, insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Soweit der
Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person ist, wird Wien als
Gerichtsstand für alle sich aus Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten bestimmt.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung
unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit oder Vereinbarungen nicht berührt.
Grafiken, Bestandteile dieser Website dürfen nicht ohne Genehmigung des Sitebetreiber verwendet werden.
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