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AUS GEGEBENEN ANLASS FOLGENDER SACHVERHALT:
Teil 1: Da ich von der Firma MOBILBOX Austria GmbH (in Folge Fa. MOBILBOX genannt) das vereinbarte Entgelt nicht von Anfang an - sondern erst nach 4 Monaten - erhalten habe, habe ich mit dem Geschäftsführer Hr. Alexander BAUER vereinbart, dass die Fa. MOBILBOX mir einen Ausgleich in der Höhe der verursachten Differenzen lt. Aufstellung zugute kommen lässt. Dieser wurde dann - nach einigen Erinnerungen meinerseits - nach weiteren 4 Monaten Wartezeit durchgeführt. U. a. haben wir vereinbart, dass ich zu einem Teil der Entgelt- Differenz einen Drucker mit Zubehör bestellen kann und die Kosten der Druckeranschaffung somit von der Firma MOBILBOX übernommen werden, anstatt mir die Differenz komplett auszubezahlen. Denn die gesamte Höhe der Auszahlung würde der Fa. MOBILBOX buchhalterische Probleme bereiten. Wobei jedoch wiederum der in der Aufstellung ausgewiesene Betrag nicht bezahlt wurde, sondern um EUR 124,81 zuwenig! Auf die Bezahlung der noch offenen Differenz ist man seitens der Fa. MOBILBOX erst gar nicht eingegangen... Aber die Krönung der Geschichte ist eigentlich, dass ich eine WhatsApp-Nachricht vom Geschäftsführer Hr. Alexander BAUER erhalten habe, dass ich den Drucker nach der Trennung - quasi als "grosszügige Geste" - behalten darf. Nau na, der Drucker samt Zubehör ist ja eigentlich von meinem Gehalt (siehe oben bzgl. Entgeltdifferenz) bezahlt worden und gehört daher sowieso mir...
Teil 2: Die Fa. MOBILBOX gibt sich zwar als "großzügig" den Mitarbeitern gegenüber, jedoch sind z. B. in der Büro-Küche zuwenig Küchengeräte bzw. Küchenutensilien (Geschirr, Besteck) vorhanden. Dieses wird mit Hilfe der Mitarbeiter aus deren persönlichen Eigentum leihweise aufgestockt. Ich habe u. a. ein teures AMC-Kochgeschirr, extra im Metro gekaufte neue Schöpfer, einen Messerblock, einen Elektrogriller, Salatschüsseln sowie eine Mikrowelle und meine Frau ein neues 30-teiliges WMF-Besteck ebenso leihweise zur Verfügung gestellt. Nach meinem Abgang aus gesundheitlichen Gründen von der Fa. MOBILBOX Richtung Ruhestand, habe ich mir nur die geliehenen Schöpfer sowie die Mikrowelle wieder mitgenommen und das Kochgeschirr, den Messerblock, die Salatschüsseln sowie den Elektrogriller der Firma (eigentlich den armen Mitarbeitern!) als Geschenk überlassen. Meine Frau wollte jedoch ihr geliehenes WMF-Besteck wieder zurück haben. Das Besteck wollte ich auch wieder vollzählig mitnehmen, jedoch war dies nicht möglich, da viele Mitarbeiter (auch von Depot und Werkstatt) am Firmengelände Zutritt zu der Büro-Küche haben, um sich mit Töpfen, Geschirr und Besteck selbst zu versorgen und somit einige Löffeln "verschwunden" sind. Leider konnten diese nicht mehr aufgefunden werden. Ich muss somit davon ausgehen, dass die Verantwortlichen der Fa. MOBILBOX (u. a. Fr. Petra BAUER) die Mitarbeiter nicht wirklich im Griff haben und die fehlenden Besteckteile nicht ausreichend am Firmengelände gesucht haben, da ich schon bei der Bitte meinerseits, die Löffeln wieder "aufzutreiben", auf Verständnislosigkeit (Zitat: "Die find´ ma nimmer.") gestossen bin. Da ich bis zuletzt hierzu leider keine Information erhalten habe, ob die Besteckteile wieder "aufgetaucht" sind hat mich meine Frau ersucht, hierzu die Bitte bzgl. einer Ersatzleistung von EUR 129,00 zur Anschaffung eines neuen Bestecksets (Anmerkung am Rande... eines der billigeren WMF-Bestecke, noch dazu im Angebot reduziert!) anzustossen, sodass wir wieder ein vollzähliges Essbesteck nach der Leihgabe zur Verfügung haben. Im Zuge dessen hätten wir selbstverständlich das vorhin an die Fa. MOBILBOX geliehene, jetzt jedoch unvollständige Essbesteck zur weiteren Verwendung übermittelt. Auch auf dieses höfliche Ersuchen meinerseits - im Auftrag meiner Frau - hat man seitens der Fa. MOBILBOX mit stoischer Ablehnung reagiert, da man anscheinend seine (diebischen) Mitarbeiter nicht unter Kontrolle hat...
Teil 3: Für den 27.03.2024 habe ich um einen Urlaubstag angesucht, diesen dann aber doch nicht beansprucht. Somit müsste bei der Endabrechnung noch ein weiterer Urlaubstag ausgewiesen sein. Der fehlte jedoch bei der Abrechnungsüberprüfung durch die AK NÖ. Diese hat errechnet, dass der nicht konsumierte Urlaubstag mit EUR 150,- netto abgegolten werden müsste. Dies habe ich der Fa. MOBILBOX mitgeteilt. Da hierzu auch mit einer stoischen Ablehnung seitens der Fa. MOBILBOX reagiert wurde, habe ich mit einer grosszügigen Geste darauf verzichtet. Jedoch noch mit der Hoffnung, dass zumindest alle anderen offenen Posten selbstverständlich beglichen werden. Aber auch daraus wurde nichts...
Teil 4: Ich habe auch u. a. für die rauchenden Büro-Mitarbeiter sowie für die Arbeitsmannschaft gebrauchte Esszimmersesseln, eine gemütliche Sitzbank und einen kleinen Tisch zur Verfügung gestellt. Ein "Danke" der Geschäftsleitung für den Wohlfühlbeitrag meinerseits für Dinge, die die Geschäftsleitung den Mitarbeitern nicht zu Gute kommen liess, gab es hier in meine Richtung auch nicht. Aber verwendet werden die Möbel sicher auch heute noch...
Teil 5: Leider wurden meine Inputs aufgrund meiner langjährigen Branchenerfahrung - wie eigentlich durch die Abwerbung von meiner vorhergehenden Firma gewünscht - von der Fa. MOBILBOX nicht honoriert. Sondern eher ignoriert, da sich die Fa. MOBILBOX im Laufe unserer Zusammenarbeit nicht in der Lage sah, die Vorgaben verschiedener branchenüblicher gesetzlicher Auflagen bzw. Aufgabenstellungen von diversen Firmen zu erfüllen. Mit diesen unterschiedlichen Anforderungen war die Fa. MOBILBOX bis zuletzt heillos überfordert. Daher gab es anscheinend deswegen für mich von der Fa. MOBILBOX auch kein (zumindest anteiliges) Weihnachtspräsent - wie bei guten und wertschätzenden Firmen üblich - sondern eher die oben angeführten Nichtzahlungen. Es handelt sich hierbei zwar "eh nur" um etwas mehr als EUR 400,-, aber gerade bei einer so geringen Summe für ein grosses Unternehmen, sieht man die nicht vorhandene Wertschätzung der Fa. MOBILBOX gegenüber seinen Mitarbeitern...
Teil 6: Wie sich Ende Februar 2025 herausstellte, hat die Fa. MOBILBOX die Homeoffice-Tage für die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) beim Finanzamt nicht korrekt angegeben, was zur Folge hat, dass mir hier ein - weiterer - finanzieller Schaden entsteht. Die Höhe des Schadens kann von mir leider nicht genau beziffert werden, es werden jedoch einige hundert Euro sein.
Man möge sich nunmehr hierzu selbst eine Meinung zu den eigenartigen Gepflogenheiten der Fa. MOBILBOX sowie deren agierenden verantwortlichen Personen und den nicht aufrichtigen Mitarbeitern bilden! Betreffend einem persönlichen oder auch geschäftlichen Kontakt ist hier - selbstverständlich je nach eigenem Ermessen und eventuell aufgrund meinen Erfahrungen zufolge - der eigene Hausverstand gefordert! Weiters sehe ich dieses Statement als (nachträgliches Weihnachts)Geschenk 2024 und als Gratiswerbung meinerseits an... (Damit wenigstens einer Geschenke verteilt!)
P.S: Es liegt in der Natur der Sache, dass dieses "Statement" meine subjektive Wahrnehmung abbildet. Wie bei allen meinen Statements gilt: Bitte keine Antwort/-Anwaltschreiben an mich senden, da ich auch immer alle (negativen) Aktionen gegen mich von den erwähnten Firmen akzeptieren musste. Alles klar? (Für alle Fälle... RS-Versicherung ist vorhanden!) !!! Beachten Sie bitte auch den Vortext/Hinweis* auf der "Statements"-Hauptseite bzgl. "Unschuldsvermutung" usw.!!!
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