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AUS GEGEBENEN ANLASS:

Da ich aus verlässlicher Quelle - ausserhalb der Fa. CHV Container Handels- und Vermietungsgesellschaft (kurz CHV Container genannt) - erfahren habe, dass von der Fa. CHV Container verbreitet wird, ich wäre durch die Fa. CHV Container gekündigt worden, entspricht nicht der Tatsache und erfüllt somit u. a. den Tatbestand der Verleumdung sowie des Rufmordes.

 

Hierzu folgender Sachverhalt bzw. Richtigstellung:

 

Am 27.12.2023 habe ich persönlich bei Hrn. Ing. Wolfgang WEINRICH - seines Zeichens Geschäftsführer der Fa. CHV Container - fristgerecht mit Ende des laufenden Monats (31.12.2023) und einem Monat gesetzlicher Kündigungsfrist (zum 31.01.2024) meinen Dienstvertrag gekündigt und mein schriftliches Kündigungsschreiben übergeben.

Meine Kündigung wurde angenommen und für das eine, noch ausstehende Arbeitsmonat bis zum 31. Jänner 2024 eine Dienstfreistellung vereinbart.

Meine schriftliche Kündigung ist mit diesem Link download- und somit öffentlich einsehbar ->

 

Etwaige verbreitete Gerüchte der Fa. CHV Container in denen behauptet wird, ich sei von der Fa. CHV Container gekündigt worden, sind somit unwahr!

 

Sollte ich hierzu nochmals anderslautende Aussagen wahrnehmen, mir übermittelt oder anderweitig verbreitet werden, behalte ich mir rechtliche Schritte vor.

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